D&O Aktuell Mai 19 - Zu den Anforderungen an Aufgabenzuweisung auf Geschäftsführungsebene

31.05.2019

1. Sachverhalt | Julian Schidelko

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall klagte der Insolvenzverwalter einer GmbH gegen einen der zwei Geschäftsführer auf Erstattung, der nach Insolvenzreife von ihm für die Gesellschaft vorgenommenen Zahlungen. Gegenstand der Unternehmung war die Produktion von Fernsehsendungen und einer Late-Night-Show, deren Moderator der Beklagte war. Innerhalb der GmbH oblag ihm allein die künstlerische Gestaltung, hingegen war sein Mitgeschäftsführer allein für die kaufmännische, organisatorische und finanzielle Geschäftsführung zuständig. Einmal wöchentlich, während des Drehbetriebs zweiwöchentlich, kam es zum gegenseitigen Austausch über die unterschiedlichen Geschäftsbereiche.

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