HV-Magazin – 2-2014

12.02.2014

Der Beschlussvorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers kann viele Fragen aufwerfen | Dr. Matthias Schüppen, Dr. Alexandra Tretter

Der Abschlussprüfer einer prüfungspflichtigen Gesellschaft wird (Ausnahme für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds) von der HV gewählt; eine Delegation auf andere Organe ist unzulässig. Die Wahl soll jeweils vor Ablauf des zu prüfenden Geschäftsjahres erfolgen.

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