D&O Aktuell Februar 16 - Revisionszulassung
23.02.2016
Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 25. März 2015 (II. Kammer des 1. Senats, Az. 1 BvR 2120/14)
I. Sachverhalt | Johannes Stürner
Der Beschwerdeführer und Kläger des Ausgangverfahrens nahm im September 2009 bei der im Ausgangsverfahren beklagten Bank ein verzinstes Verbraucherdarlehen auf, zuzüglich eines Bearbeitungsentgelts, das in den verzinsenden Gesamtkreditbetrag eingerechnet wurde. Der verbleibende Kreditbetrag wurde im Jahr 2009 ausbezahlt.