D&O Aktuell Oktober 15 - Keine Aufnahme eines Testamentsvollstreckervermerks in die GmbH - Gesellschafterliste
30.10.2015
BGH, Beschluss v. 24.02.2015 – II ZB 17/14, WM 2015, 725
I. Sachverhalt | Alexandra Tretter
Ein GmbH-Gesellschafter hatte in seinem Testament Dauertestamentsvollstreckung angeordnet. Nach dem Erbfall reichte der Geschäftsführer der GmbH eine neue Gesellschafterliste zum Handelsregister ein, in der die Erben als Neugesellschafter aufgeführt waren und vermerkt war, dass über die Geschäftsanteile Testamentsvollstreckung angeordnet ist.