HV-Magazin 2-2013

06.02.2013

§ 62 Abs. 5 UmwG bringt generelle Absenkung des Ausschlussquorums | Dr. Alexandra Tretter, Dr. Matthias Schüppen

Seit gut elf Jahren ist in Deutschland ein Ausschluss von Minderheitsaktionären aufgrund der §§ 327a ff. AktG möglich, 2006 wurde ein etwas anders konzipierter Squeeze-out im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreiches öffentliches Übernahmeangebot eingeführt (§§ 39a, 39b WpÜG). In beiden Fällen beträgt das Ausschlussquorum 95%. Seit Juli 2011 steht als weitere Option der sogenannte umwandlungsrechtliche Squeeze-out nach § 62 Abs. 5 UmwG zur Verfügung, bei dem es sich tatsächlich nur um eine Variante des aktienrechtlichen Squeeze-out handelt.

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