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1. Sachverhalt
Der Beklagte ist Sozius einer Rechtsanwaltskanzlei. Als solcher fertigte er für die Klägerin den Entwurf einer einstweiligen Verfügung gegen die Bank. Im Anschluss daran erklärte er, er könne nicht vor Gericht für die Klägerin tätig werden, da sein Partner, Dr. T, die Bank ständig in OLG-Prozessen (II. Instanz) vertrete und die (unverhohlene) Aufforderung von der Rechtsabteilung der Bank erhalten habe, dass er die Klägerin nicht gegen die Bank vertreten dürfe. Der Beklagte habe nicht die Möglichkeit, Dr. T als den stärksten Umsatzbringer zu vergraulen. Daraufhin kündigte die Klägerin das Mandat und verlangte Schadensersatz.