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D&O Aktuell Januar 10 - Kündigung eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat wegen Geheimnisverrats / Zustimmungsersetzungsantrag - Dismissal of a labour representative of the Supervisory Board because of betrayal of secrets / substitution-agreement

14.01.2010 | Dr. Béatrice C. Unsöld

1. Problemaufriss
Das BAG hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob dem Arbeitgeber ein Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, das zugleich (zwischenzeitlich abberufener) Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat war, zusteht. Nach § 103 Abs.1 BetrVG hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung, wenn die beabsichtigte außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund im Sinne von § 626 Abs.1 BGB gerechtfertigt ist. Als außerordentlicher Kündigungsgrund kam im vorliegenden Fall die unberechtigte Weitergabe von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen in Betracht, wovon das Betriebsratsmitglied in diversen Aufsichtsratssitzungen erfuhr und worüber es seine Betriebsratskollegen in einer Betriebsratssitzung informierte. Gleichwohl waren vorliegend die Voraussetzungen für eine Kündigung aus wichtigem Grund nicht erfüllt.


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