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Neuerungen ergeben sich für alle Unternehmen aus dem „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ („EHUG“), das zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist (veröffentlicht: BGBl. I 2006, 2553), insbesondere im Bereich der Offenlegung von Jahresabschlüssen. Durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz („TUG“), das zum 20. Januar 2007 in Kraft getreten ist (veröffentlicht: BGBl. I 2007, 10) und auch durch das in den hier maßgeblichen Teilen bereits zum 14. Juli 2006 in Kraft getretene Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (veröffentlicht: BGBl. I 2006, 1426) wurden kapitalmarktorientierten Unternehmen bzw. deren Verwaltungsorganen und Aktionären/Inhabern von Finanzinstrumenten zur Sicherung einer umfassenden Information des Kapitalmarkts weitere Transparenzpflichten (insbesondere im Bereich der Beteiligungs- und Rechnungslegungstransparenz) auferlegt. Zu Recht ist in ersten Stellungnahmen zu den Änderungsgesetzen von einem „Big Bang“ gesprochen worden.