| zur Übersicht |
1. Problemstellung
Das OLG München musste über einen Schadenersatzanspruch gegen den Geschäftsführer einer insolventen GmbH wegen verbotswidrig nach Insolvenz geleisteter Zahlungen entscheiden (Urteil v 28.11.2007. 7 U 5444/05, n. rKr. Az. des BGH: II ZR 5/08). Problematisch war insbesondere, ob für den Geschäftsführer die bestehende Überschuldung angesichts eines bestehenden Verlustübernahmevertrages der insolventen GmbH mit der Muttergesellschaft erkennbar war.