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1. Problemaufriss
In seinem Hinweisbeschluss vom 7. Juli 2008 (DStR, 2008, 2075), Az.: II ZR 71/07, hatte der BGH Gelegenheit, insbesondere zu der Frage Stellung zu nehmen, ob in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats einer AG wirksam bestimmt werden kann, dass jedes ausgeschiedene Mitglied alle ihm im Rahmen seiner Amtstätigkeit übermittelten Unterlagen der Gesellschaft einschließlich etwaiger Duplikate und Ablichtungen herauszugeben hat.