zur Übersicht

D&O Aktuell Februar 09 - GmbH Geschäftsführer: Keine zwingende Anrechnung anderweitigen Erwerbs auf Karenzentschädigung

16.02.2009 | Dr. Béatrice C. Unsöld

1. Problemstellung
Streitgegenständlich ist die Frage, ob der Geschäftsführer einer GmbH entsprechend § 74 c Abs. 2 HGB verpflichtet ist, auf Erfordern Auskunft über die Höhe seines Erwerbs zu erteilen, den er während des Zeitraums, für den ihm Karenzentschädigung gezahlt wird, durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitkraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.


© 2007 Graf Kanitz, Schüppen & Partner