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1. Problemstellung
Bei allen korporativ verfassten Personenverbänden
werden Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen gefasst. Soweit nicht alle Gesellschafter anwesend sind und auf Formen und Fristen verzichten, setzt eine wirksame Beschlussfassung voraus, dass die Gegenstände der Tagesordnung ordnungsgemäß bekannt gemacht worden sind.
Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten PDF-Datei.