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D&O Aktuell September 10 - Anforderungen an Strafbefreiende Steuerrechtliche Selbstanzeige - Requirements of a voluntary tax report on evasion

07.09.2010 | Philipp Kauffmann

1. Entscheidungsgegenstand
Mit seinem Beschluss vom 20.5.2010, 1 StR 577/09, hat der 1. Strafsenat des BGH die Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren deutlich verschärft.
Durch das Erfordernis "vollständiger" Angaben einerseits sowie die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Sperrklauseln in § 371 II AO werden die Möglichkeiten, durch die Selbstanzeige zur Straffreiheit zurückzukehren, massiv eingeschränkt. Im Gegensatz zur bislang bestehenden ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHSt 35, 36; BGH wistra 1988, 356; 199, 27) entfaltet nach dem obiter dictum des 1. Strafsenats eine Selbstanzeige nach § 371 AO keine Wirkung mehr, wenn sie nur für einen Teil der bei einer Tat iSv § 370 I AO hinterzogenen Steuern abgegeben worden ist. In diesem Zusammenhang hat der BGH zudem festgestellt, dass sich der Sperrgrund des § 371 II Nr. 1 lit. a AO ("zur Ermittlung") auch auf solche Taten erstreckt, die mit dem bisherigen Ermittlungsgegenstand in "sachlichem Zusammenhang" stehen.


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