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D&O Aktuell Oktober 11 - Entsprechende Anwendung des § 319 Abs.1 Satz 2 HS 2 BGB auf eine Schiedsklausel, Rückabwicklung eines GbR-Beitritts nach Verbraucherwiderruf

12.10.2011 | Johannes Stürner

I. Kernaussagen
Benennt eine GbR trotz entsprechender vertraglicher Verpflichtung im Auseinandersetzungsstreit mit einem Gesellschafter keinen Schiedsgutachter zur Ermittlung der Höhe des streitigen Abfindungsanspruchs, kann der ausgeschiedene Gesellschafter auf Zahlung des Abfindungsguthabens klagen.


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