zur Übersicht

D&O Aktuell Juli 11 - Abberufung des Geschäftsführer einer GmbH aus wichtigem Grund nach Zerwürfnis mit der Gesellschaftermehrheit

14.07.2011 | Michael Beyer

I. Sachverhalt
Die beteiligten Parteien sind Gesellschafter einer GmbH, deren Geschäftsgegenstand der Betrieb des H-Platzes ist. Die Klägerin ist darüber hinaus maßgeblich an einer GbR beteiligt. Diese GbR fungiert als Besitzgesellschaft und hat die für den Betrieb des H-Platzes erforderlichen Grundstücke erworben bzw. Teile des Platzes von Dritten gepachtet.


© 2007 Graf Kanitz, Schüppen & Partner