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I. Sachverhalt
Die beteiligten Parteien sind Gesellschafter einer GmbH, deren Geschäftsgegenstand der Betrieb des H-Platzes ist. Die Klägerin ist darüber hinaus maßgeblich an einer GbR beteiligt. Diese GbR fungiert als Besitzgesellschaft und hat die für den Betrieb des H-Platzes erforderlichen Grundstücke erworben bzw. Teile des Platzes von Dritten gepachtet.