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1. Entscheidungsgegenstand
In der Entscheidung des BGH dreht es sich zum einen um die Frage, ob und in welchem Umfang ein GmbH-Gesellschafter im Fall des erklärten, aber noch nicht umgesetzten Austritts von seinen Mitspracherechten als Gesellschafter noch Gebrauch machen kann. Zum anderen bringt die Entscheidung Klarheit über die Auslegung vertraglicher Wettbewerbsverbote im Fall des wirksam erklärten, aber noch nicht vollzogenen Austritts aus der Gesellschaft.