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D&O Aktuell April 11 - Formungültigkeit einer Schiedsklausel, widersprüchliches Verhalten und Haftung des Brokers nach §§ 826, 830 BGB für die Vermittlung chancenloser Geschäfte

11.04.2011 | Johannes Stürner

I. Kernaussagen
1. Gestaltet ein ausländischer Broker seine Vertragsformulare so, dass eine Zeichnung der enthaltenen Schiedsklausel durch ihn nicht vorgesehen ist, kann er seinem Vertragspartner, der das Formular zwar selbst unterschrieben hat, sich aber auf die Formnichtigkeit der Schiedsklausel beruft, widersprüchliches Verhalten nicht entgegenhalten. Das gilt insbesondere, wenn dem Vertragspartner später Merkblätter zugesandt wurden, die eine abweichende Schiedsklausel enthielten.


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