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e-DIALOG Steuer September 2010

13.09.2010 | Aktuelles für unsere Mandanten

Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren Urteilen vom 7. Juli 2010 zur Rückwirkung von Steuergesetzen Stellung genommen und klargestellt, dass nur sog. echte Rückwirkungen als verfassungswidrig einzustufen sind. Demnach besteht ein Vertrauensschutz nur hinsichtlich solcher Wertsteigerungen, die vor der Verkündung der jeweiligen Gesetzesänderung entstanden sind. Die Urteile betreffen u. a. die rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Grundstücken auf 10 Jahre sowie die rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze des § 17 EStG.
Einzelheiten hierzu finden Sie in diesem e-DIALOG Steuer.

Für alle Steuerzahler wichtig ist das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juni 2010, wonach Erstattungszinsen auf die Einkommensteuer aufgrund des steuerlichen Abzugsverbots für Nachzahlungszinsen auf die Einkommensteuer nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig sind.

Für Immobilienbesitzer interessant ist das Urteil des BFH vom 30. Juni 2010, wonach die für Zwecke der Grundsteuer erforderliche Einheitsbewertung des Grundvermögens ab 2007 als verfassungswidrig anzusehen ist.

Für Kapitalgesellschaften bedeutsam ist der BFH-Beschluss vom 28. Juli 2010, wonach bei Organschaften die bislang übliche Formulierung der Verlustübernahmeverpflichtung in Form eines allgemeinen Verweises auf § 302 AktG für die steuerliche Anerkennung als ausreichend anzusehen ist. Damit hat der BFH die – seit der verschärften Auslegung durch die OFD Rheinland vom 12. August 2009 bestehende – Unsicherheit für die Praxis beseitigt.

Im Hinblick auf die geplante Abschaffung des sog. „Seeling-Modells“ ab 2011 ist Unternehmern, die in absehbarer Zukunft die Errichtung von gemischt genutzten Gebäuden beabsichtigen, zur Sicherung des Vorsteuerabzugs für den eigengenutzten Teil eine Bauantragsstellung noch in 2010 zu empfehlen.


© 2007 Graf Kanitz, Schüppen & Partner