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e-DIALOG Steuer Oktober 2009

13.10.2009 | Aktuelles für unsere Mandanten

Für Vermieter von Interesse ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach Mietrückgänge von rund einem Drittel keine Absetzungen für eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung rechtfertigen, solange die Mietwohnung objektiv zur Erzielung positiver Einkünfte geeignet ist.

Für Organschaften wichtig ist einerseits das BFH-Urteil vom 4. März 2009 zur Zulässigkeit von teilweise variablen Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter, das im Widerspruch zur Verwaltungsauffassung steht. Dementsprechend sollten Ausgleichszahlungen mit einem variablen, vom Ergebnis der Organgesellschaft abhängigen, Bestandteil vermieden werden. Andererseits hat das Finanzgericht Köln in einer Entscheidung vom 13. Mai 2009 zum wiederholten Mal entgegen der langjährigen BFH- Rechtsprechung entschieden, dass u. a. aus verfassungsrechtlichen Gründen
ein Gewinnabführungsvertrag auch ohne Verweis auf § 302 AktG steuerlich anzuerkennen ist.

Exportorientierte Unternehmen sollten die erleichterten nachweiserfordernisse bei Ausfuhr und innergemeinschaftlichen Lieferungen auf Grund der aktuellen BFH-Rechtsprechung beachten, die im Widerspruch zur einschränkenden Verwaltungsauffassung stehen.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist die Entscheidung des BFH vom 17. Juni 2009 grundsätzlich von Vorteil, wonach Veräußerungsgewinne aus Mitarbeiterbeteiligungen nicht zu Arbeitslohn, sondern zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen.

Weitere interessante Änderungen können Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen.


© 2007 Graf Kanitz, Schüppen & Partner