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e-DIALOG Steuer Mai 2009

14.05.2009 | Aktuelles für unsere Mandanten

Die Bundesregierung hat die vom Bundesrat im Rahmen der Stellungnahme zum Bürgerentlastungsgesetz vom 3. April 2009 geforderte Wiedereinführung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten sowie insbesondere die Verlängerung der Optionsmöglichkeit zur Anwendung des ab 2009 geltenden Erbschaftsteuerrechts auf Erbfälle der Jahre 2007 und 2008 abgelehnt. Damit muss in entsprechenden Erbfällen bis zum 30. Juni 2009 eine Entscheidung über die Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts getroffen werden. Hingegen sollen die Vorschläge des Bundesrates zur Überarbeitung der Zinsschranke und des Verlustvortrags nach § 8c KStG geprüft werden. Nähere Informationen hierzu enthält dieser e-DIALOG Steuer.

Beachtenswert für Kapitalanleger ist die aktuelle Verwaltungsauffassung, wonach im Rahmen der ab 2009 geltenden Abgeltungsteuer bei sog. „all-in-fee“-Gebühren der steuerlich berücksichtigungsfähige Transaktionsanteil maximal 50 % der gesamten Vermögensverwaltungsgebühr betragen darf. Zur Steueroptimierung ist eine entsprechende Anpassung der Vermögensverwaltungsverträge empfehlenswert.

Für Gewerbetreibende und Kapitalgesellschaften relevant sind die in diesem e-DIALOG Steuer dargestellten wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsnormen im Rahmen des nunmehr verabschiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) einerseits, sowie die Verwaltungsauffassung zu Teilwertabschreibungen auf Aktien bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung andererseits.

Für Umsatzsteuerzahler wichtig ist das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Dezember 2008, wonach die Unternehmereigenschaft beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks auch bei geringen Einnahmen zu bejahen ist, so dass die Vorsteuer aus der Anschaffung der Anlage abzugsfähig ist. Diese Grundsätze gelten in gleicher Weise für den Betrieb von Fotovoltaikanlagen. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist aber stets die zeitnahe Geltendmachung beim Finanzamt.


© 2007 Graf Kanitz, Schüppen & Partner