zur Übersicht

e-DIALOG Steuer Mai 2008

15.05.2008 | Aktuelles für unsere Mandanten

Im Gesetzgebungsverfahren zur Erbschaftsteuerreform will die große Koalition bis zur Sommerpause einen Kompromiss zu den Streitpunkten bei der Fortführungsregelung für Betriebsvermögen vorlegen, so dass die Reform spätestens Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann. Hinweise zu den geplanten Änderungen bei der Besteuerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einschließlich möglicher Gestaltungshinweise vor Inkrafttreten der Reform finden Sie in diesem e-DIALOG Steuer.

Für Kapitalanleger interessant ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach für die Rechtslage bis einschließlich 1998 der Barausgleich bei Stillhaltergeschäften steuerlich nicht abzugsfähig ist. Allerdings hat der BFH die steuerliche Berücksichtigung im Rahmen der Abgeltungsteuer ab 2009 bejaht.

Für Kapitalgesellschaften wichtig sind die Ausführungen zur Offenlegung der Jahresabschlüsse ab 2006. Demnach bestehen nunmehr keine Zweifel mehr, dass das Bundesamt für Justiz die verschärften Offenlegungspflichten durchsetzen wird.

Weitere interessante Änderungen können Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen.


© 2007 Graf Kanitz, Schüppen & Partner