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Der Bundestag billigte am 4. Dezember 2009 die umfangreichen Steuererleichterungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Sofern der Bundesrat trotz der angekündigten Bedenken einzelner Bundesländer dem Gesetz am 18. Dezember 2009 zustimmt, würden die geplanten Steuersenkungen im Umfang von bis zu EUR 8,5 Mrd. bereits ab 2010 wirksam werden. Eine Übersicht über die im Gesetz enthaltenen Neuregelungen finden Sie in diesem e-DIALOG Steuer.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in Kürze im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes Gelegenheit, zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuerreform 2009 Stellung zu nehmen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung sollten Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide, die nach neuem Recht ergehen, offen gehalten werden.
Für Immobilienbesitzer wichtig ist ein Urteil des BFH vom 25. August 2009 zum sog. anschaffungsnahen Aufwand. Demnach sind üblicherweise jährlich anfallende Erhaltungsaufwendungen grundsätzlich bei der Ermittlung der schädlichen 15%-Grenze für nachträgliche Anschaffungskosten in den ersten drei Jahren nach dem Immobilienerwerb mit einzubeziehen.
Kapitalanleger sollten die Frist 15. Dezember 2009 für Anträge zur Bescheinigung des noch nicht ausgeglichen Verlust bei Kreditinstituten beachten, die eine Verrechnung von Verlusten aus Kapitalanlagen mit Erträgen bei anderen Kreditinstituten im Rahmen der Veranlagung ermöglicht.
Für Arbeitnehmer mit Mitarbeiteraktien ist ein Urteil des BFH vom 19. September 2009 interessant, wonach die Rückabwicklung eines fehlgeschlagenen Mitarbeiteraktienprogramms auch bei zwischenzeitlich eingetretenen Kurssteigerungen nur zu einer Rückgängigmachung des ursprünglich gewährten geldwerten Vorteils führt.
Wir verbleiben mit den besten Wünschen für ein besinnliches Weihnachtsfest und für einen guten Start in das neue Jahr 2010.