D&O Aktuell September 17 - Abhängige Beschäftigung des Gesellschafter - Geschäftsführers einer GmbH

19.09.2017

LSG Stuttgart vom 18.10.2016, L 11 R 1032/16 = ZIP 2016, 2475

1. Sachverhalt und Problemstellung| Bernd Schlösser

Gegenstand des Verfahrens ist ein Streit mit der Deutschen Rentenversicherung Bund über den sozialversicherungsrechtlichen Status des Klägers. Jene stufte die Tätigkeit des Klägers als Geschäftsführer einer GmbH, die eine sportmedizinische Einrichtung betreibt, als abhängige Beschäftigung ein, die der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Nach dem Anstellungsvertrag, den der Kläger mit der GmbH geschlossen hatte, sollte er neben einer fixen Vergütung an den Gewinnen der Gesellschaft partizipieren. In der Gestaltung seiner Arbeitszeit war der Kläger im Wesentlichen frei. Bei dem Kläger handelte es sich nicht um einen Fremd-Geschäftsführer. Er war zu 12% am Kapital der Gesellschaft beteiligt. Gemäß der GmbH-Satzung waren Gesellschafter-Beschlüsse mit einfacher Mehrheit zu fassen. Für bestimmte in der Satzung definierte Beschlüsse bedurfte es einer 3/4-Mehrheit.

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