D&O Aktuell Februar 18 - Sozialversicherungsrechtlicher Status eines Minderheitsgesellschafters

23.02.2018

LSG Baden-Württemberg vom 23.11.2016, L 5 R 50/16 = GmbHR 2017, 461

1. Sachverhalt und Problemstellung| Bernd Schlösser

Die Deutsche Rentenversicherung Bund stufte die Tätigkeit eines Geschäftsführers als sozialversicherungsrechtlich abhängige Beschäftigung ein. Dieser war Fremdgeschäftsführer einer GmbH, die Selbstbedienungsrestaurants betrieb. Sein Anstellungsvertrag sah eine freie Bestimmung der Tätigkeit hinsichtlich Ort, Zeit, Dauer und Art der Beschäftigung vor. Eine Abberufung/ Kündigung war nur aus wichtigem Grund möglich. Das Unternehmen sollte er in allen Belangen selbständig leiten. An der 100%igen Muttergesellschaft der GmbH war der Geschäftsführer als Gesellschafter-Geschäftsführer zu 20% beteiligt. Der Gesellschaftsvertrag der Muttergesellschaft sah vor, dass bestimmte Beschlüsse wie die Auflösung der Gesellschaft, der Abschluss und die Änderung von Geschäftsführeranstellungsverträgen sowie die Erteilung von Weisungen an Geschäftsführer, auch soweit diese sich auf Tochtergesellschaften beziehen, einstimmig zu fassen sind.

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