D&O Aktuell März 16 - Sanierungserlass

03.05.2016

BFH vom 25.3.2015, X R 23/13, DStR 2015, 1443

1. Sachverhalt und Problemstellung | Bernd Schlösser

Verzichten Gläubiger zur Sanierung eines Unternehmens auf Forderungen, entsteht beim Unternehmen ein Buchgewinn. Seit der Abschaffung von § 3 Nr. 66 EStG a. F., der Sanierungsgewinne steuerfrei stellte, existiert keine Regelung zu der Frage, wie mit solchen Buchgewinnen umzugehen ist.

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