WPg 6-2014

18.03.2014

Das Unterhalten von Gesellschafterdarlehenskonten in der Personenhandelsgesellschaft: ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft? – Kritische Anmerkungen zum Merkblatt der BaFin vom 04.08.2011 | Dr. Matthias Schüppen, Dr. Johannes Stürner

Ein Merkblatt der BaFin zum Einlagengeschäft im Sinne des KWG qualifiziert auch das Unterhalten von Gesellschafterdarlehenskonten als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft. Dies als richtig unterstellt, würde es sich bei einem großen Teil der 250.000 deutschen Kommanditgesellschaften um illegale Kreditinstitute handeln. Die vorliegende Analyse der einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alternative 2 KWG kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass der Auffassung der BaFin nicht gefolgt werden kann. Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft sind schon kein „Publikum“, ihre Darlehensforderungen sind auch nicht „unbedingt“ rückzahlbar.

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